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Leistungsspektrum
Die Problemlösungskapazität, die ich meinen Mandanten zur Verfügung stellen kann, basiert auf der profunden fachlichen Ausbildung, dem juristischen know-how und der persönlichen Betreuung. Rechtsanwalt Dr. Gunther Weichselbaum bietet seinen Mandanten die fachspezifische Expertise in allen Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechts. Profitieren Sie von der über zwei Jahrzehnte reichenden Erfahrung auf den nachstehend genannten Fachgebieten:
Arbeitsrecht: Ich berate in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und vertrete die Interessen meiner Mandanten vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
Bauvertrags- und Architektenrecht: Die Abfassung von Bauverträgen, Architektenverträgen und Werkverträgen basiert auf der jahrelangen Prozesserfahrung auf diesem Fachgebiet und der Befassung mit Ansprüchen wegen Baumängeln, Verzug, Pönale etc. Ebenso gehört die Erstellung von Ausschreibungen unter Berücksichtigung der einschlägigen sich ständig wandelnden Vergabe rechtlichen Bestimmungen zu diesem Tätigkeitsbereich.
Bauhaftungsrecht
Bauprozessrecht
Geistiges Eigentum: Der nationale und der internationale Schutz von Marken.
Wettbewerbs- und IT-Recht
Gesellschafts-, Handelswirtschafts- und Unternehmensrecht
Der Unternehmenskauf und die Due Diligence
Immobilienmiet- und -baurecht
Mediation und Coaching: Die Mediation zählt zu einem zunehmend an Bedeutung gewinnenden zeitgemäßen professionellen Umgang mit Konflikten und im Vorfeld zu solchen auch das persönliche Coaching meiner Mandanten auf fundierter rechtlicher Basis.
Privatrecht: Die Vertretung von Privatpersonen in den Rechtsgebieten von der Adoption bis zum Verlassenschaftsverfahren, im Bereich des Eherechts, der Erstellung von Testamenten, der rechtlichen Verwaltung und Strukturierung von Vermögen bis zur Errichtung von Privatstiftungen zählt zu meinen bevorzugten Tätigkeitsgebieten. Die effiziente Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht basiert auf der profunden Kenntnis und Aufbereitung der Tatsachengrundlage vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere des Verfahrensrechts. Meine Mandanten vertrauen dabei auf meine langjährige Erfahrung bei der Führung von Zivilprozessen.
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht: Die Durchsetzung dieser Ansprüche umfasst sowohl die Tätigkeit für Klienten gegenüber der Versicherungswirtschaft als auch umgekehrt die Geltendmachung von Regressforderungen in diesem Bereich.
Versicherungsvertragsrecht und der versicherungsrechtliche Regress
Vertragsgestaltung und Vertragserrichtung: Die solide Vertragsgestaltung ist nach meiner Überzeugung nur vor dem Hintergrund einer ausgedehnten prozessrechtlichen Erfahrung zu leisten.
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